Aufgabe des Betriebsrates
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen aller Arbeitnehmer:innen an der Angewandten wahrzunehmen und zu fördern.
Warum wir ihn brauchen
Durch die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber können die einzelnen Arbeitnehmer:innen ihre Interessen schwer durchsetzen.
Es besteht daher ein Interessenkonflikt zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Ein gewählter Betriebsrat hat die Möglichkeit, Arbeitnehmer:inneninteressen konsequent durchzusetzen, gestützt auf die Solidarität von allen Kolleg:innen der Angewandten und kraft des Gesetzes.