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Aufgabe des Betriebsrates

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen aller Arbeitnehmer:innen an der Angewandten wahrzunehmen und zu fördern.

Warum wir ihn brauchen

Durch die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber können die einzelnen Arbeitnehmer:innen ihre Interessen schwer durchsetzen.
Es besteht daher ein Interessenkonflikt zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Ein gewählter Betriebsrat hat die Möglichkeit, Arbeitnehmer:inneninteressen konsequent durchzusetzen, gestützt auf die Solidarität von allen Kolleg:innen der Angewandten und kraft des Gesetzes.